(§ 29 AngG, § 1295 ABGB) In der Zusendung der Arbeitspapiere, unter denen sich neben der Arbeitsbescheinigung auch die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse befindet und aus denen daher für den Arbeitnehmer die Auflösung des Dienstverhältnisses erkennbar ist, ist eine das Dienstverhältnis auflösende Erklärungshandlung seitens des Arbeitgebers zu sehen, weshalb dem Arbeitnehmer nicht nur die gesamte Lohnfortzahlung für den Zeitraum seiner Beschäftigung, sondern auch eine Kündigungsentschädigung zusteht.