(§ 14 Abs 2 lit d BAG, § 1162b ABGB) Tritt ein Lehrling nach Abweisung des Antrages auf Konkurseröffnung über das Vermögen seines Arbeitgebers berechtigt vorzeitig aus und legt der Arbeitgeber hierauf seine Gewerbeberechtigung zurück, ist der Anspruch des Lehrlings auf Kündigungsentschädigung mit diesem Zeitpunkt begrenzt.
OGH 11.01.2001, 8 Ob S 299/00d