(§ 16 AngG) Die Zusage einer Prämie für das Erreichen eines für ein ganzes Geschäftsjahr vorgegebenen Zieles veranlasst den Arbeitnehmer, seine Kräfte bereits ab Beginn des Jahres in verstärktem Maß einzusetzen, so dass der im Dienstvertrag vorgesehene Passus, dass eine Arbeitgeberkündigung den Anspruch auf die Prämie, auf den schon wesentliche Leistungen erbracht wurden, vernichtet, - abgesehen von der zwingenden gesetzlichen Bestimmung des § 16 AngG - jedenfalls sittenwidrig ist. Selbst im Falle der Arbeitnehmerkündigung darf das aliquote Entstehen der Remuneration nicht vom aufrechten Bestand des Dienstverhältnisses an einem bestimmten Stichtag abhängig gemacht werden. OGH 23.10.2000, 8 Ob A 127/00k .