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§ 23 AngG, § 18 Abs 6, § 20 Z 4 HbG

ARD 5246/13/2001 Heft 5246 v. 14.9.2001

(§ 23 AngG, § 18 Abs 6, § 20 Z 4 HbG) Eine Kündigung aus „Entlassungsgründen“ ist zwar zulässig, jedoch nur unter Einhaltung der Kündigungsvorschriften und eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Abfertigung. ASG Wien 15.05.2000, 6 Cga 22/00y, Berufung erhoben.

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