(§ 1158, § 863 ABGB) Mit der Mitteilung eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, wird noch keine Kündigung ausgesprochen.
OGH 04.10.2000, 9 Ob A 220/00v
Der objektive Erklärungswert der Äußerung des Geschäftsführers, „dass es gerade eine Gesellschafterversammlung gegeben habe, bei der beschlossen worden sei, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen“, lässt einen Willen des Arbeitgebers, das Dienstverhältnis mit dieser Erklärung zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt oder sofort beenden zu wollen, nicht klar erkennen.