Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend den Status der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, wonach Drittstaatsangehörigen, die sich seit 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, der Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten gewährt werden soll, wodurch sie u.a. hinsichtlich der Bedingungen für den Zugang zu einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit und auf dem Gebiet des Sozialschutzes, der Sozialhilfe und der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen wie die eigenen Staatsangehörigen des den besonderen Aufenthaltstitel gewährenden Mitgliedstaats behandelt werden. ABl C 240 E v. 28. 8. 2001, S. 79.