Änderung der Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird, betreffend Erweiterung der Ausnahme vom Zinssatz nach § 2 der Verordnung auf Verträge der indexgebundenen Lebensversicherungen. Verordnung des BMF; BGBl II 2001/329, ausgegeben am 31. 8. 2001.