(§ 3 Abs 1 Z 2, § 10 ErbStG) Preisausschreiben für die richtige Auflösung von Rätseln, bei denen die Gewinner durch das Los ermittelt werden, unterliegen der Schenkungssteuer.
VwGH 15.03.2001, 98/16/0205 - 0207
Vorliegen einer freigebigen Zuwendung
(§ 3 Abs 1 Z 2, § 10 ErbStG) Preisausschreiben für die richtige Auflösung von Rätseln, bei denen die Gewinner durch das Los ermittelt werden, unterliegen der Schenkungssteuer.
VwGH 15.03.2001, 98/16/0205 - 0207
Vorliegen einer freigebigen Zuwendung