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§ 1 Abs 1 SchSpG, § 936 ABGB

ARD 5241/14/2001 Heft 5241 v. 28.8.2001

(§ 1 Abs 1 SchSpG, § 936 ABGB) Ein Bühnendienstvertrag entsteht, wenn sich jemand einem Theaterunternehmer zur Leistung künstlerischer Dienste in einer oder mehreren Kunstgattungen bei der Aufführung von Bühnenwerken verpflichtet. Ein solcher Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Lässt das Schreiben eines Intendanten keinen Rechtsfolgewillen erkennen, sondern erkundet es nur das Interesse eines Schauspielers an künstlerischen Diensten und seine Bereitschaft zur Leistung solcher Dienste in einem späteren Zeitpunkt, damit ein späteres Vertragsangebot nicht wegen Interesse- oder Zeitmangels abgelehnt werde, liegt kein Angebot zum Abschluss eines Bühnendienstvertrages vor, weshalb auch durch die „Annahme“ des Schauspielers kein Bühnendienstvertrag, sondern allenfalls ein Vorvertrag iSd § 936 ABGB zum Abschluss eines Bühnendienstvertrages zustande gekommen ist. ASG Wien 17.02.2000, 6 Cga 62/99a, bestätigt durch OLG Wien 29. 11. 2000, 7 Ra 241/00p, Revision unzulässig.

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