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§ 1151, § 98 ABGB

ARD 5241/3/2001 Heft 5241 v. 28.8.2001

(§ 1151, § 98 ABGB) Ohne ernsthaften Willen zum Abschluss eines Dienstvertrages kann zwischen Ehepartnern im Zweifel selbst durch regelmäßige Arbeitsleistung kein Dienstverhältnis begründet werden. OLG Wien 25.09.2000, 10 Ra 205/00s.

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