(§ 1151, § 98 ABGB) Ohne ernsthaften Willen zum Abschluss eines Dienstvertrages kann zwischen Ehepartnern im Zweifel selbst durch regelmäßige Arbeitsleistung kein Dienstverhältnis begründet werden. OLG Wien 25.09.2000, 10 Ra 205/00s.
(§ 1151, § 98 ABGB) Ohne ernsthaften Willen zum Abschluss eines Dienstvertrages kann zwischen Ehepartnern im Zweifel selbst durch regelmäßige Arbeitsleistung kein Dienstverhältnis begründet werden. OLG Wien 25.09.2000, 10 Ra 205/00s.