(§ 1151 ABGB) Erbringt ein Zeitschriftenredakteur längere Zeit hindurch regelmäßig nebenberufliche Dienstleistungen an der Betriebsstätte eines Zeitschriftenunternehmens, wobei sich das angemessene Entgelt konkludent aus der Bezahlung seiner monatlichen Honorarnoten ergibt, ist von einem freien Dienstverhältnis auszugehen.
ASG Wien 16.02.2001, 20 Cga 30/00b, Berufung erhoben