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§ 209 BAO

ARD 5240/32/2001 Heft 5240 v. 24.8.2001

(§ 209 BAO) Die Zusendung einer Abgabenerklärung durch das Finanzamt stellt eine Unterbrechungshandlung dar. Die Verjährung wird auch durch eine abgabenrechtliche Prüfung unterbrochen. VwGH 14.12.2000, 95/15/0171. (Beschwerde abgewiesen)

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