(§ 209 BAO) Die Zusendung einer Abgabenerklärung durch das Finanzamt stellt eine Unterbrechungshandlung dar. Die Verjährung wird auch durch eine abgabenrechtliche Prüfung unterbrochen. VwGH 14.12.2000, 95/15/0171. (Beschwerde abgewiesen)
(§ 209 BAO) Die Zusendung einer Abgabenerklärung durch das Finanzamt stellt eine Unterbrechungshandlung dar. Die Verjährung wird auch durch eine abgabenrechtliche Prüfung unterbrochen. VwGH 14.12.2000, 95/15/0171. (Beschwerde abgewiesen)