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„Schiedsgericht“ im KV für Filmschaffende

ARD 5240/27/2001 Heft 5240 v. 24.8.2001

(§ 9 Abs 2 ASGG, § 23 KV-Filmschaffende) Das in § 23 Z 1 Kollektivvertrag f. Filmschaffende angeordnete Verfahren vor dem „Schiedsgericht“ ist kein echtes Schiedsgerichtsverfahren, das die Anrufung der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausschließt, sondern ein vorgelagertes Schlichtungsverfahren. Die direkte Anrufung des Arbeits- und Sozialgerichts ohne vorherige Einschaltung des Schiedsgerichts führt zur Abweisung der Klage mangels Zulässigkeit des Rechtsweges.

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