(§ 5 Wr. GetrStG, § 5 Wr. AbgO) Die Verpächterhaftung für mangels Umsatzsteuervoranmeldungen geschätzte Getränkesteuer, gegen die der Pächter keine Einwendungen erhoben hat, erstreckt sich auch auf Nebenansprüche wie Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag sowie Zinsen und Mahngebühr. VwGH 21.12.2000, 97/16/0340. (Beschwerde abgewiesen)