(Art 3 Abs 2 RL 92/12/EWG ) Eine "Berichtigung der Selbstberechnung" der Abgabe verbunden mit einem Rückerstattungsantrag ist ihrem Inhalt nach ein Antrag um Überprüfung der Rechtsfrage, ob und inwieweit die Abgabenschuld entstanden ist und sodann ein Antrag auf Rückzahlung eines dadurch allenfalls entstandenen Guthabens (vgl. VwGH 30. 3. 1995, 93/17/0077, ARD 4707/12/95). Eine wie im vorliegenden Fall vorgenommene "Berichtigung" der Getränkesteuer-Selbstberechnung stellt damit einen "Rechtsbehelf" iSd Urteils EuGH 9. 3. 2000, Rs. C-437/97 , Fall Wein & Co, EKV, ARD 5106/21/2000, dar. VwGH 17.05.2001, 2000/16/0704. (Bescheid aufgehoben)