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Zahlungen der Getränkesteuer „unter Vorbehalt“ und Rechtsbehelf

ARD 5240/16/2001 Heft 5240 v. 24.8.2001

(Art 3 Abs 2 RL 92/12/EWG ) Die Erklärung, dass die Getränkesteuerzahlungen nur unter Vorbehalt geleistet würden, ist kein Rechtsbehelf iSd Urteils des EuGH 9. 3. 2000, Rs. C-437/97 , Fall Wein & Co, EKV, womit eine Rückzahlung der für alkoholische Getränke entrichteten Getränkesteuer ausgeschlossen ist.

VwGH 28.06.2001, 2001/16/0225 - 2001/16/0228, 2001/16/0154

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