BMF 20.08.2001
Der Kollektivvertrag der Handelsangestellten Österreichs wurde betreffend Reisekostenregelung ab 1. 7. 2001 dahin gehend geändert, dass Reisende und Außendienstmitarbeiter einen kollektivvertraglichen Anspruch auf Reisediäten und Kilometergelder haben, wenn der Angestellte zur Ausübung eines ihm erteilten Auftrages den Dienstort verlässt. (Die bisherige Voraussetzung "vorübergehend" ist somit weggefallen.)