Die Ausnahmegenehmigung nach § 44 Abs 2 BAO bzw. § 45a BAO - Instrument zur Vermeidung des Verlustes abgabenrechtlicher Begünstigungen bei gemeinnützigen Rechtsträgern. Artikel von Mag. Bernhard Renner, Linz. (SWK 2001/822, Heft 20/21)
Die Ausnahmegenehmigung nach § 44 Abs 2 BAO bzw. § 45a BAO - Instrument zur Vermeidung des Verlustes abgabenrechtlicher Begünstigungen bei gemeinnützigen Rechtsträgern. Artikel von Mag. Bernhard Renner, Linz. (SWK 2001/822, Heft 20/21)