Bundesgesetz, mit dem u. a. die Exekutionsordnung geändert wird (2. Euro-Justiz-Begleitgesetz - 2. Euro-JuBeG)
BGBl I 2001/98, ausgegeben am 7. 8. 2001
Die Währungsumstellung ab 1. 1. 2002 auf Euro bedingt auch Änderungen im Bereich der Bestimmungen über das „Existenzminimum“. Die Euro-Umstellung wird dabei zum Anlass genommen, aus Gründen der Vereinfachung den Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen nach § 293 Abs 1 lit a ASVG als fixe Bezugsgröße für die Ermittlung der unpfändbaren Freibeträge vorzusehen. Gleichzeitig soll im Interesse der Drittschuldner die Anzahl der Pfändungstabellen reduziert werden. Im Bereich der Exekutionsordnung ergeben sich daher für Leistungen, die nach dem 31. 12. 2001 fällig werden, insbesondere folgende Änderungen.