LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01, AÖF 2001/148, 86. Stück, ausgegeben am 24. 7. 2001
Verschiedene Begünstigungen des § 3 EStG 1988 - und somit auch die Begünstigung des § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG 1988 für Optionen - kommen nur zur Anwendung, wenn sie allen Arbeitnehmern bzw. bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.