vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 137, § 154 Abs 1 ASVG

ARD 5237/31/2001 Heft 5237 v. 10.8.2001

( § 137, § 154 Abs 1 ASVG ) Bei Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln und Heilbehelfen ist zu prüfen, ob der Behelf dem Heilungszweck dient oder ob er erst nach dem Abschluss des Heilungsprozesses zum Einsatz kommt. Unter Heilbehelf ist demnach ein solcher Behelf zu verstehen, der der Heilung, Linderung oder Verhütung von Verschlimmerungen der Krankheit dient. LG Klagenfurt 18.05.1999, 43 Cgs 6/99. (ZAS Jud. 2/2001)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte