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§ 133 Abs 2 ASVG

ARD 5237/29/2001 Heft 5237 v. 10.8.2001

( § 133 Abs 2 ASVG ) Mit der Einschränkung einer Krankenbehandlung auf das Maß des Notwendigen sollen nicht unbedingt notwendige und kostenintensive Maßnahmen vermieden werden. ASG Wien 05.07.1999, 3 Cgs 53/99. (ZAS Jud. 3/2001)

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