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Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes

ARD 5237/11/2001 Heft 5237 v. 10.8.2001

Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (28. Novelle zum B-KUVG). Entsprechend den Änderungen im ASVG durch die 58. ASVG-Novelle, BGBl I 2001/99, ARD 5230/1/2001, werden die Vertragsbediensteten des Bundes, der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden mit 1. 8. 2001 sowie die wissenschaftlichen (künstlerischen) Mitarbeiter mit 1. 10. 2001 in die Kranken- und Unfallversicherung nach dem B-KUVG einbezogen. Bundesgesetz; BGBl I 2001/102, ausgegeben am 7. 8. 2001.

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