( § 32 Abs 2 lit g VBG 1948 idF vor BGBl I 1999/10 ) Wenngleich ein Rückgang der Schülerzahlen grundsätzlich eine Kündigung eines Vertragslehrers rechtfertigen kann, ist es erforderlich, dass konkret nachgewiesen wird, dass durch den Rückgang der Schülerzahlen eine Weiterbeschäftigung des Lehrers tatsächlich nicht mehr möglich ist. Bei Fachlehrern ist dabei primär auf die für einen bestimmten Fachbereich vorhandene und in dem Bereich eingesetzte Kapazität an Fachlehrern abzustellen. OGH 12.04.2001, 8 Ob A 62/01b , in Bestätigung von OLG Wien 13. 10. 2000, 7 Ra 112/00t, ARD 5209/11/2001.