( § 26 Z 2 AngG ) Die Urteile ASG Wien 15. 5. 2000, 30 Cga 32/00w, und OLG Wien 12. 9. 2000, 8 Ra 244/00m, ARD 5222/9/2001, betreffend Unzulässigkeit einer Verschlechterung des Dienstvertrages eines Arbeitnehmers auch nur in einzelnen Punkten trotz insgesamter Verbesserung seiner Rechtsstellung nach einer Betriebsübernahme, wurden bestätigt. OGH 14.03.2001, 9 Ob A 327/00d .