( § 1151, § 1152, § 1158 ABGB ) Die außerordentliche Revision gegen das Urteil OLG Wien 22. 5. 2000, 8 Ra 89/00t, ARD 5169/3/2000, betreffend Nichtbestehen von Entgeltanspruch für in einem Freundschaftsverhältnis erbrachte Dienstleistungen, wenn die geleisteten Dienste ohnedies schon mit geschenkten Geldbeträgen abgedeckt worden sind, wurde zurückgewiesen. OGH 28.02.2001, 9 Ob A 49/01y .