Anmerkung von Dr. F. M. Adamovich zur Entscheidung OGH 08.03.2001, 8 Ob A 217/00w , ARD 5236/2/2001 .
Seit langer Zeit nimmt der OGH erstmals wieder zum Erschwernisverbot gemäß § 1163 ABGB und § 39 AngG Stellung. Erkennbar sei eine „strenge“ Auslegung; das Dienstzeugnis darf auch nicht indirekt Angaben enthalten, die objektiv geeignet wären, dem Arbeitnehmer die Erlangung einer neuen Stelle zu erschweren.