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§ 4 UStG, Art 11 Teil A Abs 1 Buchstabe a 6. RL 77/388/EWG

ARD 5235/30/2001 Heft 5235 v. 3.8.2001

( § 4 UStG, Art 11 Teil A Abs 1 Buchstabe a 6. RL 77/388/EWG ) Bei einer entgeltlichen Lieferung von Gegenständen, die folgende Merkmale aufweist:

ein Einzelhandelsverkäufer verkauft Waren zu dem angegebenen Preis, den er dem Käufer in Rechnung stellt und der sich nicht danach ändert, ob der Käufer bar oder mittels eines Kredits zahlt,

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