( § 4 Abs 1 Z 1, § 4 Abs 2 ASVG, § 1 Abs 1 lit a AlVG ) Wurde in einem kontradiktorischen arbeitsgerichtlichen Verfahren bindend festgestellt, dass ein Hausbesorgerdienstverhältnis aufrecht ist, ist auch von dessen Vollversicherungspflicht auszugehen, wenn das arbeitsgerichtliche Urteil bloß aus „prozessökonomischen“ Gründen nicht bekämpft wurde. VwGH 14.03.2001, 95/08/0114. (Beschwerde abgewiesen)