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Keine Vertragsänderung zum freien Dienstvertrag durch Duldung vertragswidrigen Verhaltens

ARD 5235/18/2001 Heft 5235 v. 3.8.2001

( § 4 Abs 2, § 4 Abs 4 ASVG, § 863 ABGB ) Die bloße Duldung vertragswidrigen Verhaltens des Dienstnehmers durch den Dienstgeber ist nicht geeignet, die konkludente Änderung eines schriftlichen Dienstvertrags zu einem freien Dienstvertrag zu bewirken.

VwGH 21.02.2001, 95/08/0207

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