Richtlinie 2001/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 27. 6. 2001 zur Änderung der RL 89/655/EWG des Rates [über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit] (2. Einzelrichtlinie iSd Art 16 Abs 1 RL 89/391/EWG ) vor allem betreffend Schutzbestimmungen für die Verwendung von Arbeitsmitteln für die zeitweilige Arbeit an hoch gelegenen Arbeitsplätzen (siehe bereits ARD 5070/4/99 und ARD 5198/27/2001). ABl L 195 v. 19. 7. 2001, S. 46.