Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz - RFG) und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden. Die noch in der Regierungsvorlage (siehe bereits ARD 5224/1/2001) vorgesehene Erfassung der Tochtergesellschaften des ORF in § 133a ArbVG wurde nicht beschlossen. BGBl I 2001/83, ausgegeben am 31. 7. 2001.