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Bemessung des Urlaubsausmaßes und Entwicklungshilfe

ARD 5235/1/2001 Heft 5235 v. 3.8.2001

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz - EZA-G) erlassen und das UrlG geändert werden sollen.

Regierungsvorlage 28. 6. 2001, 724 d. BlgNR XXI. GP

In Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten des EZA-G soll durch eine Änderung des § 3 Abs 2 Z 5 UrlG klargestellt werden, dass neben der Tätigkeit als Entwicklungshelfer für eine Organisation iSd § 1 Abs 2 Entwicklungshilfegesetz 1974 auch Tätigkeiten als Entwicklungshelfer für eine Entwicklungsorganisation iSd § 3 Abs 2 EZA-G für die Bemessung des Urlaubsausmaßes anzurechnen sind.

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