( § 4 Wr. ParkometerG ) Hat ein mittelloser Student versucht, die neu eingeführte „Parkpickerl“-Regelung zur Parkraumbewirtschaftung zu boykottieren, und dabei absichtlich die Parkometerabgabe wiederholt nicht entrichtet, ist die Verhängung einer Parkstrafe von jeweils S 3.000,- nicht rechtswidrig. VwGH 18.10.1999, 98/17/0364. (Beschwerde abgewiesen)