LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01; AÖF 2001/148, 86. Stück, ausgegeben am 24. 7. 2001
Ab 2001 ist die Verdienstgrenze für Studierende hinsichtlich Familienbeihilfe auf S 120.000,- angehoben worden.
Besteht für die Eltern noch eine 100%ige Unterhaltsverpflichtung oder ist der Pauschbetrag von S 1.500,- bei einem eigenen Einkommen des Kindes nur anteilsmäßig zu gewähren?