LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01; AÖF 2001/148, 86. Stück, ausgegeben am 24. 7. 2001
Die Kosten für den Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit vorliegen.