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Kollektivvertraglicher Vorrang der Naturalrestitution

ARD 5233/8/2001 Heft 5233 v. 27.7.2001

( KV-Hafner, § 2 DHG ) Fordert ein Arbeitgeber seinen dem KV für Hafner, Platten- und Fliesenleger Wien unterliegenden Arbeiter nicht auf, von diesem verursachte Mängel zu beheben, oder lässt er die Mängel während der dem Arbeitnehmer zur Behebung gesetzten Frist von Dritten beseitigen, hat er gegenüber dem Arbeiter keinen Anspruch auf Geldersatz.

ASG Wien 30.03.2001, 32 Cga 131/00v, Berufung erhoben

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