( § 2 Abs 2 DHG ) Schadenersatzansprüche gegen einen gut ausgebildeten Lohnverrechner wegen Fehlleistungen können zur Gänze gemäßigt werden, wenn er am Beginn seiner Berufslaufbahn mit wenig Erfahrung steht und die von ihm geforderte Arbeitsleistung im Bezug auf Verantwortung, Zeitdruck und Personalnot mit dem ihm gewährten Entgelt nicht adäquat abgegolten wird.
ASG Wien 13.09.2000, 6 Cga 30/98v (6 Cga 62/98z), rk.