In Zusammenhang mit der Euro-Umstellung wird der Kollektivvertrag für Handelsangestellte hinsichtlich der dafür unbedingt notwendigen Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen geändert.
Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 12a ARG ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern am Sonntag, dem 16. 12. 2001, am Mittwoch, dem 26. 12. 2001, sowie am Sonntag, dem 30. 12. 2001, erlaubt. Am Dienstag, dem 1. 1. 2002, ist die Beschäftigung ab 10 Uhr, am Montag, dem 31. 12. 2001, ist die Beschäftigung bis 20 Uhr erlaubt.