( § 68 EStG ) Mit einer pauschal, nämlich mit einem bestimmten monatlichen Betrag gewährten Gefahrenzulage für einen Desinfektor und mit Erschwerniszulagen für Lenker von Lkw, Traktoren und Straßenkehrmaschinen liegt die Voraussetzung der Steuerfreiheit, nämlich dass die Arbeiten tatsächlich überwiegend unter den erschwerten Umständen erfolgt sind, nicht vor. VwGH 14.12.2000, 95/15/0028. (Beschwerde abgewiesen)