LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01
Bei einem Dienstverhältnis wird die Altersteilzeitregelung in Anspruch genommen. Die Arbeitszeit wird um 50% herabgesetzt, wobei in den ersten 3 Jahren weiterhin zu 100 % gearbeitet wird und anschließend 3 Jahre keine Arbeitsleistung mehr erfolgt. Während des gesamten Zeitraumes erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber folgende Zahlungen: