( § 43 Abs 2, § 91 BDG ) Der übermäßige Alkoholgenuss eines Beamten des Entminungsdienstes vor dem Lenken eines Kraftfahrzeuges bei einer außerdienstlichen Fahrt stellt eine Dienstpflichtverletzung dar.
VwGH 23.02.2000, 99/09/0110
Vertrauen in sachliche Amtsführung