( § 52 ZTKG, RL 85/384/EWG , Art 7 B-VG ) Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Pflichtmitglieder einer Interessensvertretung (Kammer) durch diese und die Bedeckung der Kosten durch eine umsatzabhängige Umlagenerhöhung begegnet trotz einer sich daraus ergebenden Inländerdiskriminierung weder verfassungsrechtlichen noch gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.
VwGH 20.01.2000, 99/06/0148