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Umwandlung der Schillingbeträge im KommStG in Euro-Beträge

ARD 5231/21/2001 Heft 5231 v. 20.7.2001

Durch das Euro-Steuerumstellungsgesetz, BGBl I 2001/59, ARD 5226/1/2001, treten an die Stelle der im KommStG angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“:

KommStG

Betrag in

Schilling

Betrag in

Euro

 

§ 9

20.000,-

 

1.460,-

 
 

15.000,-

 

1.095,-

 
 

§ 15 Abs 1

800.000,-

 

58.500,-

 
 

§ 15 Abs 2

6.000,-

 

440,-

 

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