( § 273 Abs 1 ASVG ) Leidet ein zuletzt als Büromaschinenmechaniker und Kundendienst-Techniker tätiger Versicherter schon seit seiner Kindheit an psychischen Beeinträchtigungen (hier: sekundenlange Bewusstseinsstörungen aufgrund epileptischer Anfälle), ist er aber aufgrund der rein physischen Einschränkungen seiner Leistungsfähigkeit noch in der Lage, den Verweisungsberuf eines technischen Kundenberaters in Erzeugungs- oder Handelsunternehmen für Elektronik (z.B. Büromaschinen) auszuüben, liegt keine Berufsunfähigkeit vor, da ein in das Erwerbsleben eingebrachter und in diesem Belang seither im Wesentlichen unverändert bestehender Zustand bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit auch dann außer Betracht zu bleiben hat, wenn diese Behinderung bei der Verweisung auf einen anderen Beruf Schwierigkeiten bereitet. OGH 05.10.1999, 10 Ob S 88/99k .