( § 255, § 273 ASVG ) Ist ein Arbeitnehmer zwar als „technischer Angestellter“ gemeldet, tatsächlich jedoch als Lagerarbeiter und Etikettierer beschäftigt, richtet sich sein Pensionsanspruch trotz seiner Versicherung als Angestellter nach dem Invaliditätsbegriff des analog anzuwendenden § 255 ASVG. Er genießt daher keinen Berufsschutz als Angestellter gemäß § 273 ASVG. OGH 05.12.2000, 10 Ob S 338/00d .