(§ 273 Abs 1 ASVG) War ein Versicherter zuletzt vor 12 Jahren als Leiter der Buchhaltung beschäftigt, ist er auch dann nicht berufsunfähig, wenn er nur auf nicht leitende Aufgaben in Buchhaltung und Lohnverrechnung verwiesen werden kann.
OGH 16.01.2001, 10 Ob S 337/00g