( § 12 Abs 1 Z 4 IESG, § 879 ABGB ) Auch wenn im Allgemeinen die durch Abschließen eines Scheinwerkvertrages bewirkte Nichtabfuhr von IESG-Beiträgen keinen Leistungsausschluss vom Insolvenz-Ausfallgeld bewirkt, kann bei entsprechendem unter dem Gesichtspunkt eines Fremdvergleiches zu beurteilendem Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Leistungsausschluss gegeben sein.
OGH 09.11.2000, 8 Ob S 204/00h