( § 3a, § 6 Abs 1 IESG, § 879 ABGB ) Fordert der einzige Arbeitnehmer einer „geschäftsführerlosen“ GmbH über mehr als 9 Monate nicht sein Entgelt ein und setzt er auch keine sonstigen Schritte, wie einen Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 15a GmbHG, muss von einem atypischen Dienstverhältnis ausgegangen werden, bei dem im Fall der Insolvenz kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld besteht.