LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01
Immer wieder kommt es vor, dass Anträge auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (z.B. von Bauarbeitern oder Hilfsarbeitern im Bereich des Baugewerbes oder Baunebengewerbes) gestellt werden, in denen Angaben über Beschäftigungszeiten und ein entsprechender Arbeitgeber angeführt werden, ein diesbezüglicher Lohnzettel aber nicht vorliegt.